Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschanlage erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:
|
1. |
Die Benutzungshinweise / Bedienungshinweise / Einfahrtshinweise sowie etwaige |
| Anweisungen des Betreibers oder Personals sind zu beachten. |
|
2. |
Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt ins besondere dann, wenn ein Schaden |
| durch die nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteile, die nicht zur | |
| Serienausstattung gehören (z.B. Spoiler, Antenne oder ähnliches) verursacht | |
| worden ist, außer den Waschanlagenbetreiber oder sein Personal trifft grobe | |
| Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder generell die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. |
|
3. |
Der Kunde / Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihn |
| bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges | |
| oder der Waschanlage führen könnten. |
|
4. |
Der Kunde / Fahrzeugführer hat Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden |
| dem Anlagenbetreiber oder dem Anlagenpersonal noch vor dem Verlassen des | |
| Betriebsgrundstückes mitzuteilen. |
|
5. |
Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam werden, |
| so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. |